Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.10.2009 - Ausl 20/09 |
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Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 14.09.2009 - Ausl 20/09
- OLG Hamburg, 06.10.2009 - Ausl 20/09
- BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
Wird zitiert von ...
- KG, 24.05.2011 - AuslA 1069/10
Internationale Rechtshilfe: Voraussetzungen der Ablehnung der Auslieferung
Da für die Ausfüllung des genannten unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandsseite dieselben Kriterien wie für die Beurteilung der Ermessensentscheidung auf der Rechtsfolgenseite maßgeblich sind, ist die Vorschrift als einheitliche Ermächtigung zur Ermessensausübung anzusehen, in die der Begriff des überwiegenden schutzwürdigen Interesses hineinragt und damit maßgeblich auch den Inhalt und die Grenzen der Ermessensausübung bestimmt (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschlüsse vom 14. September und 6. Oktober 2009 - Ausl 20/09 - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG [K], Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 BvR 2236/09 - [juris]).
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OLG Hamburg, 14.09.2009 - Ausl 20/09 |
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Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 14.09.2009 - Ausl 20/09
- OLG Hamburg, 06.10.2009 - Ausl 20/09
- BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09